
Wie hoch ist der Lohnkostenzuschuss 2026?
- rhausburg
- 18. Juli
- 5 Min. Lesezeit
Eine Weiterbildung scheitert im Unternehmen selten nur an den Kurskosten. Häufig ist die entscheidende Frage: Wie hoch ist der Lohnkostenzuschuss, wenn Mitarbeitende während der Arbeitszeit lernen? Genau hier setzt die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz an. Sie entlastet Unternehmen nicht nur bei den Weiterbildungskosten, sondern auch bei einem Teil des Arbeitsentgelts während der Qualifizierung.
Das macht Weiterbildung planbarer - besonders für kleine und mittlere Unternehmen, die digitale Kompetenzen aufbauen wollen, ohne auf wichtige Arbeitszeit verzichten zu müssen. Ob KI, Social Media, Performance Marketing oder digitale Prozesse: Wer Beschäftigte gezielt qualifiziert, kann Fördermittel als konkreten Hebel für Fachkräftesicherung und Transformation nutzen.
Wie hoch ist der Lohnkostenzuschuss bei Weiterbildung?
Der Lohnkostenzuschuss richtet sich in erster Linie nach der Größe des Betriebs. Er wird für die Zeit gezahlt, in der Mitarbeitende aufgrund der Weiterbildung nicht arbeiten können. Maßgeblich sind dabei die förderfähigen Arbeitsentgeltkosten während der Qualifizierungszeit - nicht die gesamte Lohnsumme eines Jahres.
Für die gängigen Förderfälle gelten folgende maximale Fördersätze:
| Betriebsgröße | Zuschuss zum Arbeitsentgelt | | --- | ---: | | Weniger als 50 Beschäftigte | Bis zu 75 % | | 50 bis 499 Beschäftigte | Bis zu 50 % | | Ab 500 Beschäftigte | Bis zu 25 % |
Ein kleines Unternehmen mit 20 Beschäftigten kann also bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten erstattet bekommen. Bei einem mittelständischen Betrieb mit 150 Beschäftigten sind bis zu 50 Prozent möglich. Die konkrete Höhe entscheidet die Agentur für Arbeit im jeweiligen Förderfall.
Wichtig: Es handelt sich um einen Zuschuss, nicht um eine vollständige Erstattung des laufenden Gehalts. Der Eigenanteil des Unternehmens bleibt bestehen. Trotzdem kann die Förderung den Unterschied machen, ob eine Weiterbildung aufgeschoben wird oder sofort startet.
Was wird beim Lohnkostenzuschuss berücksichtigt?
Der Zuschuss bezieht sich auf das Arbeitsentgelt, das für die Teilnahmezeit an der Weiterbildung weitergezahlt wird. Dazu gehört in der Regel auch ein pauschalierter Anteil für die Sozialversicherung. Findet eine Qualifizierung zum Beispiel an zwei festen Arbeitstagen pro Woche statt, werden die entsprechenden Ausfallzeiten als Grundlage herangezogen.
Bei einer berufsbegleitenden Online-Weiterbildung ist die Organisation oft deutlich einfacher als bei einer langen Präsenzmaßnahme. Mitarbeitende können ortsunabhängig lernen und Arbeitszeiten lassen sich besser mit dem Tagesgeschäft abstimmen. Trotzdem gilt: Förderfähig sind nur die Zeiten, die klar als Weiterbildungszeit vereinbart und dokumentiert sind.
Die Förderhöhe ist daher immer eine Kombination aus Betriebsgröße, konkretem Zeitumfang und individueller Förderentscheidung. Wer pauschal mit einem festen Betrag rechnet, plant zu ungenau. Besser ist es, die voraussichtlichen Ausfallzeiten und das Bruttoarbeitsentgelt früh zu kalkulieren.
Zusätzlich: Zuschuss zu den Weiterbildungskosten
Der Lohnkostenzuschuss ist nur ein Teil der Förderung. Parallel können Unternehmen einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten erhalten. Gerade bei zertifizierten Weiterbildungen in digitalen Zukunftsberufen ist das finanziell besonders relevant.
Für Lehrgangskosten gelten grundsätzlich diese Orientierungswerte: Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können bis zu 100 Prozent erhalten. Bei 50 bis 499 Beschäftigten sind bis zu 50 Prozent möglich, ab 500 Beschäftigten bis zu 25 Prozent. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei besonderer Betroffenheit durch den Strukturwandel oder bei tariflichen beziehungsweise betrieblichen Vereinbarungen, können sich Fördersätze erhöhen.
Für kleine Unternehmen ist die Kombination besonders attraktiv: Bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten und bis zu 75 Prozent Zuschuss zum Arbeitsentgelt reduzieren die tatsächliche Belastung erheblich. Statt Weiterbildung als reinen Kostenblock zu sehen, wird sie zu einer kalkulierbaren Investition in vorhandene Mitarbeitende.
Wann ist ein Lohnkostenzuschuss möglich?
Nicht jede Schulung wird automatisch gefördert. Die Weiterbildung muss berufliche Kompetenzen vermitteln, die über eine kurze, rein arbeitsplatzbezogene Einweisung hinausgehen. Ein einmaliger Software-Workshop reicht meist nicht aus. Gefragt sind Qualifizierungen, die Beschäftigte langfristig für neue Aufgaben, veränderte Tätigkeitsprofile oder den digitalen Wandel fit machen.
Typische förderfähige Themen können KI-Anwendungen im Arbeitsalltag, Prompt Engineering, digitales Marketing, Social Media Management, Performance Management oder datengetriebene Prozesse sein. Entscheidend ist nicht allein der moderne Titel des Kurses. Die Inhalte müssen einen nachvollziehbaren Nutzen für die berufliche Entwicklung und die Anforderungen im Betrieb haben.
In vielen Fällen muss die Weiterbildung zudem bei einem zugelassenen Träger stattfinden und selbst zugelassen sein. Die AZAV-Zertifizierung spielt hier eine zentrale Rolle. Sie zeigt, dass die Maßnahme die formalen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen kann.
Auch die Beschäftigten selbst müssen zur Förderung passen. Das Programm richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren Qualifizierung im aktuellen oder künftigen beruflichen Kontext sinnvoll ist. Es ist ausdrücklich nicht nur für Personen gedacht, die bereits in einem Digitalberuf arbeiten. Gerade Quereinsteiger:innen und Mitarbeitende ohne langjährige IT-Vorerfahrung können durch eine passende Weiterbildung neue Aufgaben übernehmen.
Der wichtigste Punkt: Antrag vor Kursbeginn
Der häufigste vermeidbare Fehler ist ein zu später Start. Die Förderung muss grundsätzlich vor Beginn der Weiterbildung beantragt und bewilligt werden. Wer den Kursvertrag unterschreibt oder die Maßnahme beginnen lässt, bevor die Förderfrage geklärt ist, riskiert den Zuschuss.
Für Unternehmen lohnt es sich deshalb, die Vorbereitung nicht als bürokratischen Umweg zu behandeln, sondern als Teil der Personalplanung. Zuerst sollte klar sein, welche Kompetenz im Team fehlt und welche Mitarbeitenden sich für die Qualifizierung eignen. Danach werden Kursumfang, Lernzeiten und die voraussichtlichen Lohnkosten erfasst. Mit diesen Angaben kann die Fördermöglichkeit mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit besprochen werden.
Bei einer guten Vorbereitung ist der Prozess deutlich weniger kompliziert, als viele Unternehmen erwarten. Hilfreich sind eine klare Rollenbeschreibung nach der Weiterbildung, Angaben zur Betriebsgröße und eine realistische Planung der Freistellungszeiten. Je konkreter der betriebliche Bedarf ist, desto leichter lässt sich der Nutzen der Qualifizierung darstellen.
Rechenbeispiel: Was bedeutet der Zuschuss in der Praxis?
Ein Betrieb mit 35 Beschäftigten möchte eine Mitarbeiterin zur KI-Fachkraft weiterbilden. Die Qualifizierung findet über mehrere Monate teilweise während der Arbeitszeit statt. Für die freigestellten Lernzeiten fallen förderfähige Arbeitsentgeltkosten von 4.000 Euro an.
Da das Unternehmen weniger als 50 Beschäftigte hat, kann ein Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 75 Prozent möglich sein. Das wären in diesem Beispiel bis zu 3.000 Euro. Parallel können die Lehrgangskosten bis zu 100 Prozent gefördert werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Betrieb trägt dann nicht die vollen Kurs- und Ausfallkosten, sondern vor allem den verbleibenden Eigenanteil und den organisatorischen Aufwand.
Das Beispiel zeigt auch die Grenze der Förderung: Die Prozentwerte sind keine pauschale Auszahlung für jede Weiterbildung. Kurs, Beschäftigungsverhältnis, Bedarf und Antrag müssen im Einzelfall passen. Unternehmen sollten daher nicht erst nach dem Kursstart rechnen, sondern vorher eine belastbare Förderprüfung durchführen.
Für wen lohnt sich die Förderung besonders?
Besonders stark wirkt der Lohnkostenzuschuss bei Unternehmen, die kurzfristig digitale Fähigkeiten benötigen, aber auf ihre eingespielten Teams setzen möchten. Statt neue Fachkräfte in einem engen Arbeitsmarkt zu suchen, lassen sich vorhandene Mitarbeitende gezielt weiterentwickeln. Das spart Einarbeitungszeit und stärkt die Bindung ans Unternehmen.
Auch für Beschäftigte ist das ein konkreter Vorteil. Weiterbildung muss nicht automatisch bedeuten, private Zeit zu opfern oder hohe Kosten selbst zu tragen. Wenn der Arbeitgeber die Qualifizierung fördert und Lernzeiten ermöglicht, entsteht ein realistischer Einstieg in neue berufliche Perspektiven - auch ohne klassische Vorerfahrung im Digitalbereich.
ATVENTA unterstützt Unternehmen dabei, förderfähige Online-Weiterbildungen und den passenden Qualifizierungsweg zusammenzubringen. Entscheidend ist immer, dass Inhalt, Zielrolle und Fördervoraussetzungen zusammenpassen.
Wer digitale Kompetenzen im Team aufbauen will, sollte deshalb nicht nur fragen, was eine Weiterbildung kostet. Die bessere Frage lautet: Welche Entwicklung wird möglich, wenn ein großer Teil der Kosten und der Lernzeit staatlich mitgetragen wird?



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